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AGB's

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Mietverträge zwischen JM Eventverleih, Jens Martens, Kiebitzring 42b, 23812 Wahlstedt (nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Hüpfburgen, Eventmodulen (z. B. Rodeo-Bulle, Fotobox, Fußball Dart, Partybox), Fun-Food-Geräten (z. B. Slush-Eis-Maschine, Softeismaschine, Popcornmaschine, Aperol-Spritz-Zapfanlage, Crêpe-Maschine, Waffeleisen, Kaffeemaschine, Glühweinkocher) und sonstigem Eventequipment.

(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.

(3) Der Vermieter vermietet sowohl an Verbraucher (Privatpersonen) als auch an Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Buchung erfolgt per Buchugstoll auf der Webseite, WhatsApp, Kontaktformular, Kleinanzeigen oder telefonisch. Eine Anfrage stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (per E-Mail oder WhatsApp) durch den Vermieter zustande.

(3) Der Vermieter behält sich vor, Buchungen aus wichtigen Gründen (z. B. Nichtverfügbarkeit, technische Defekte, Unwetter) abzulehnen oder zu stornieren. In diesem Fall wird eine bereits geleistete Zahlung vollständig zurückerstattet.

(4) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Mietgegenstand und Übergabe

(1) Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in sauberem und funktionstüchtigem Zustand einschließlich des in der Buchungsbestätigung aufgeführten Zubehörs.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei der Übergabe auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich bei der Übergabe anzuzeigen. Später festgestellte verdeckte Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

(3) Die gemieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Eine Untervermietung, Verpfändung oder sonstige Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt.

(4) Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Bei Ausleihe eines Anhängers ist zusätzlich der Führerschein vorzulegen.

§ 4 Mietdauer und Zeiten

(1) Die Abholung des Equipments erfolgt am Lager des Vermieters in Trappenkamp / Bornhöved zu den vereinbarten Zeiten. Reguläre Abholzeit: zwischen 8:00 und 10:00 Uhr am Miettag.

(2) Nach Absprache ist eine Vorabend-Abholung zwischen 20:00 und 21:00 Uhr am Vortag möglich. Es wird trotzdem nur ein Miettag berechnet.

(3) Die Rückgabe hat spätestens bis 20:00 Uhr am vereinbarten Rückgabetag zu erfolgen.

(4) Beim Rodeo-Bullen (Bull Ride) kann die Mietdauer gegen Aufpreis verlängert werden. Die Konditionen werden individuell vereinbart.

(5) Bei verspäteter Rückgabe wird ein zusätzlicher Tagessatz pro angefangenen Tag berechnet.

(6) Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der vereinbarte Mietpreis unverändert.

(7) Das Lager ist nicht dauerhaft besetzt. Abholung und Rückgabe sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Zeiten einzuhalten.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Die Mietpreise ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Der Mieter erhält eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 5 Tagen.

(3) Die Kaution ist bei der Abholung in bar zu entrichten.

§ 6 Kaution

(1) Der Mieter hat bei der Abholung eine Kaution in bar zu hinterlegen. Die Kautionshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Mietgegenstand und wird dem Mieter in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

(2) Die Kaution wird nach Rückgabe und Überprüfung des Mietgegenstandes vollständig zurückerstattet, sofern dieser in ordnungsgemäßem Zustand (sauber, trocken, unbeschädigt, vollständig) und pünktlich zurückgegeben wird.

(3) Bei Rückgabe im Dunkeln oder spät abends erfolgt die Prüfung am nächsten Werktag. Die Kaution wird in diesem Fall nach der Prüfung erstattet.

(4) Eventuelle Abzüge (z. B. durch Verschmutzung, Nässe, Beschädigung oder verspätete Rückgabe) werden dem Mieter mitgeteilt und mit der Kaution verrechnet. Übersteigen die Kosten die Kaution, ist der Mieter zur Nachzahlung verpflichtet.

§ 7 Pflichten des Mieters

(1) Aufsichtspflicht: Während des gesamten Betriebs von Hüpfburgen und aufblasbaren Eventmodulen muss eine volljährige, eingewiesene Aufsichtsperson ständig anwesend sein. Der Mieter übernimmt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.

(2) Bestimmungsgemäße Nutzung: Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Der Mieter verpflichtet sich, die bei der Übergabe erteilte Einweisung sowie die Sicherheitshinweise und die Aufbau-/Abbauanleitung zu beachten.

(3) Sicherheitsregeln für Hüpfburgen und aufblasbare Module:

•  Die maximale Nutzerzahl und Alters-/Gewichtsvorgaben sind einzuhalten.

•  Vor der Nutzung sind Schuhe, Brillen, Halsketten, Ringe und andere potenziell schädliche Gegenstände zu entfernen.

•  Speisen, Getränke und Kaugummi sind in der Hüpfburg verboten.

•  Die Hüpfburg ist mit den mitgelieferten Erdheringen ordnungsgemäß zu befestigen. Ein Betrieb ohne Befestigung ist untersagt.

•  Das Gebläse muss während der gesamten Nutzungsdauer dauerhaft laufen.

•  Das Klettern auf Außenwänden, Saltos und andere riskante Kunststücke sind verboten.

(4) Fun-Food-Geräte: Fun-Food-Geräte dürfen nur durch Erwachsene bedient werden. Die Bedienungsanleitung ist zu beachten.

§ 8 Haftung

(1) Mit der Übergabe des Mietgegenstandes übernimmt der Mieter die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

(2) Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand und Zubehör, die durch unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise, der Aufbau-/Abbauanleitung oder unzureichende Aufsicht entstehen.

(3) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise oder Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Mieter entstehen.

(4) Die Haftung des Vermieters für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(5) Dem Mieter wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Für größere oder öffentliche Veranstaltungen empfiehlt der Vermieter den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

§ 9 Stornierung durch den Mieter

(1) Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit vor Mietbeginn schriftlich (E-Mail, WhatsApp) stornieren. Es gelten folgende Stornierungsgebühren, bei denen ersparte Aufwendungen des Vermieters bereits berücksichtigt sind:

•  Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenlos

•  14 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

•  Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises

•  Am Tag des Mietbeginns oder Nichtabholung: 100 % des Mietpreises

(2) Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Die Schönwettergarantie gemäß § 11 bleibt von dieser Regelung unberührt.

§ 10 Rücktrittsrecht des Vermieters

(1) Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zahlung des Mietpreises nicht sichergestellt ist, der Mietgegenstand durch höhere Gewalt oder technische Defekte nicht verfügbar ist oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen.

(2) Im Falle eines Rücktritts durch den Vermieter wird eine bereits geleistete Zahlung oder Kaution vollständig zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter bestehen nicht, es sei denn, der Vermieter hat den Rücktrittsgrund vorsätzlich herbeigeführt.

§ 11 Schönwettergarantie

(1) Für im Außenbereich betriebene Hüpfburgen und aufblasbare Eventmodule bietet der Vermieter eine kostenlose Schönwettergarantie an.

(2) Ist laut der Wettervorhersage von wetter.com für den Veranstaltungsort und -tag Regen gemeldet, kann der Mieter die Buchung bis spätestens 18:00 Uhr am Vortag kostenlos stornieren oder auf einen Ersatztermin umbuchen.

(3) Eine bereits geleistete Zahlung oder Kaution wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

(4) Die Schönwettergarantie gilt nur für Tagesmieten und nicht für Mietgegenstände, die ausschließlich indoor genutzt werden (z. B. Fotobox).

§ 12 Wetterbedingungen während der Nutzung

(1) Die Nutzung von Hüpfburgen und aufblasbaren Eventmodulen im Freien ist ab Windstärke 5 (kleine Laubbäume beginnen zu schwanken) untersagt.

(2) Bei Regen, Gewitter oder Sturm muss der Mieter die Hüpfburg oder das aufblasbare Modul unverzüglich räumen lassen, das Gebläse vom Strom trennen und den Mietgegenstand mit einer geeigneten Plane abdecken.

(3) Das Gebläse muss stets vor Nässe geschützt werden. Es darf jedoch nicht vollständig abgedeckt werden, da es Luftzufuhr benötigt.

(4) Die Hüpfburg darf nicht über Nacht ungeschützt im Freien bleiben. Sie ist über Nacht zusammenzurollen und trocken unterzubringen.

§ 13 Rückgabe und Reinigung

(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sauber, trocken, vollständig und ordnungsgemäß verpackt zurückzugeben.

(2) Hüpfburgen sind vor dem Abbau im aufgeblasenen Zustand gründlich auszusaugen und bei Bedarf mit einem feuchten Tuch abzuwischen. Hüpfburgen und Unterlegplanen dürfen niemals feucht eingepackt werden.

(3) Fun-Food-Geräte sind nach der Nutzung gereinigt zurückzubringen.

(4) Die Rückgabe hat spätestens bis 20:00 Uhr am vereinbarten Rückgabetag am Lager in Bornhöved zu erfolgen.

(5) Auf Schäden, Verschmutzungen oder Feuchtigkeit ist der Vermieter bei der Rückgabe unverzüglich hinzuweisen.

§ 14 Zusätzliche Kosten

(1) Bei starker Verschmutzung oder ungereinigter Rückgabe wird eine Reinigungspauschale ab 50,00 Euro (je nach Verschmutzungsgrad) berechnet.

(2) Bei nasser Rückgabe von Hüpfburgen oder aufblasbaren Modulen wird eine Trocknungspauschale berechnet, da der Vermieter einen erheblichen Trocknungsaufwand hat.

(3) Bei Verwendung von Alkohol in der Slush-Eis-Maschine wird eine Reinigungspauschale von 45,00 Euro berechnet, da die Maschine professionell gereinigt werden muss.

(4) Für defekte oder verlorene Erdheringe werden 10,00 Euro (Kunststoff) bzw. 30,00 Euro (Metall) berechnet.

(5) Bei Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Mieter die Reparaturkosten. Bei irreparablen Schäden oder Verlust haftet der Mieter für die Wiederbeschaffungskosten.

(6) Sämtliche Zusatzkosten werden vorrangig mit der hinterlegten Kaution verrechnet.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Wird der Mietvertrag als Fernabsatzvertrag (z. B. per WhatsApp, E-Mail oder über das Kontaktformular) geschlossen, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung (z. B. Übergabe des Mietgegenstandes) begonnen hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Vermieter verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

(3) Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher mit der Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt.

§ 16 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, Personalausweisnummer) erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(2) Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

(3) Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung auf der Website huepfburg-eventverleih.de zu entnehmen.

§ 17 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Mietvertrages hierdurch nicht berührt.

(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters in Wahlstedt. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Mietvertrags zwischen dem Mieter und JM Eventverleih, Jens Martens, Wahlstedt

Wahlstedt, 16.03.2026